Private Initiative Magnesiumhilfe
Stellungnahme 2001
http://www.magnesiumhilfe.de/prescription200109.php, Version vom: 10. Februar 2006.

Stellungnahme zum Entwurf der Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel im September 2001

In unserem Antrag der SHO Mineralimbalancen e.V. vom 05.09.2001 - vor zweieinhalb Jahren - an das damals vom zuständigen Bundesministerium beauftragte Institut haben wir damals in der Beratungsphase zu den Gesundheitsreformen bereits sehr deutlich auf folgenden Zusammenhang aufmerksam gemacht:

«Das Schicksal unserer Mitglieder, die z.T. lebenslang Magnesiumsalze oral einnehmen müssen (in Dosen zwischen 300 - 1200 mg / Tag, um ihre Beschwerden erträglich zu halten), sind Beweis für die Existenz des primären wie sekundären Magnesiummangelsyndroms sowie der essentiellen, kausalen und erforderlichen oralen Magnesiumtherapie.»

Aus heutiger Sicht, nach Erscheinen der Ausnahmeliste vom 16.03.2004, können wir dankbar feststellen, dass damit der familiär bedingte Magnesiummangel - und das oftmals traurige Schicksal unserer Mitglieder - zur Kenntnis genommen wurde.

Damit ist jetzt auch eindeutig geklärt, dass die orale Magnesiumtherapie als einzig richtige kausale Therapie dieser Erkrankung verordnungs- und erstattungsfähig zu Lasten der GKV ist.

Je frühzeitiger der familiäre Mg-Mangel bzw. die Mg-Verlustkrankheiten entdeckt werden und je frühzeitiger und konsequenter mit hochdosiertem oralen Mg behandelt wird, desto länger können die betroffenen Patienten im Berufsleben aktiv bleiben und dem Schicksal einer Frühberentung entgehen.

Damit können einerseits enorme Folgekosten einer unbehandelten oder unzureichend oder falsch behandelten Krankheit für das Sozialsystem gespart und andererseits unnötige gesundheitliche Langzeitschäden vom betroffenen Patienten abgewendet werden. Das ist für alle Seiten erfreulich und erstrebenswert.

Es ist zu hoffen, dass die fachliche Kompetenz, die sich bei der Mg-Entscheidung zur Ausnahmeliste zeigte, auch in allen anderen zuständigen Gremien vorhanden ist und damit die Verunsicherung der Ärzte und betroffenen Patienten beendet ist.

Prof.Dr.sc.nat.Dr.med. Dierck-H. Liebscher
1. Vorsitzender der Selbsthilfeorganisation Mineralimbalancen e.V.
- Schwerpunkt Magnesiummangel -

3. April 2004


An das
Institut für die Arzneimittelverordnung
in der gesetzlichen Krankenversicherung
beim BM Gesundheit
Mohrenstraße 62
D-10117 Berlin
Berlin, 05.09.2001

Stellungnahme zum Entwurf der Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel

Hier: Widerspruch gegen den bisher ablehnenden Vorschlag bezüglich der Magnesiumpräparate

Sehr geehrte Damen und Herren,

als bundesweit tätige Selbsthilfeorganisation widmen wir uns im Schwerpunkt dem Magnesiummangelsyndrom, Magnesiummangeltetanie bzw. tetanischen Syndrom. Unsere Mitglieder sind Patienten und Fachleute. Das Schicksal unserer Mitglieder, die z.T. lebenslang Magnesiumsalze oral einnehmen müssen (in Dosen zwischen 300 - 1200 mg / Tag, um ihre Beschwerden erträglich zu halten), sind Beweis für die Existenz des primären wie sekundären Magnesiummangelsyndroms sowie der essentiellen, kausalen und erforderlichen oralen Magnesiumtherapie. Diese Patienten sind existent, wenn auch leider viel zu wenig beachtet. Es macht uns sehr betroffen, wie unser - z.T. auch familiär bedingter Magnesiummangel - und das oftmals traurige Schicksal unserer Mitglieder nicht zur Kenntnis genommen wird.

Die Gesellschaft für Magnesiumforschung e.V. hat 1986 die Kriterien (Leitlinien) für Diagnostik und Therapie des Magnesiummangels veröffentlicht. Herr Prof. Fehlinger, Mitglied dieser Gesellschaft und Mitautor dieser Leitlinien, ist Mitbegründer unserer Organisation und hat sich lange Jahre mit diesem Syndrom beschäftigt und international publiziert.

Wir fordern die Verordnungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit für die orale Magnesiumtherapie bei klinisch nachgewiesenem Magnesiummangel! Wir sind jederzeit zu weiteren Auskünften bereit. Unabhängig davon bitten wir Sie, unser Schreiben zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen



Prof.Dr.Dr. Dierck.-H. Liebscher
1. Vorsitzender
Dr. Krause
stellv. Vorsitzende